
18.06.2010, 21:09
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Fregattenkapitän
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Zitat:
Zitat von BAT
brauchst aber auch ne Bescheinigung vom Hersteller...habs bei Audi versucht  
1. Anhängelast (§ 42 StVZO) Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.
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Du bist noch nie bei Peter s Powershop gewesen !
Dort ist sehr viel Möglich !
Der war schön öfter Im TV aber Gesicht unscharf gemacht
Warum nur ?? 
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