Zitat:
Zitat von howi
Weil die Donau ab diesem Punkt keine Wasserstraße mehr ist.......
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Mal nochmal zurück zum Ausgangsthema, auch wenn der Thread schon etwas älter ist:
Nach welchem Recht fahren dann eigentlich die Ausflugsschiffe zum Donaudurchbruch und nach Weltenburg? Brauchen die keine Wasserstraße?
(Ich wollte eigentlich auch da lang fahren, lese aber gerade, dass das gar nicht erlaubt ist...

)