Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler

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-   -   Petition gegen das Ankerverbot zwischen Sinzing und Kelheim ! (http://www.donau-boote.de/showthread.php?t=6400)

Aggsl 20.04.2025 15:15

Petition gegen das Ankerverbot zwischen Sinzing und Kelheim !
 
Ohne offizielle Bekanntmachung und zum Ende der Saison 2024 hat das WSA Regensburg ein Ankerverbot auf der Donau zwischen Saal und Sinzing (bei Regensburg) erlassen. Jetzt ist das publik geworden. Hier an der Donau wird dieser Abschnitt, in dem sich 4 Marinas (Marina Saal, Yachthafen Donautal, Yachtclub Gut Menoritenhof und der Hafen des MWSC Regensburg bei Sinzing) mit geschätzt 750 Bootsbesitzer befinden, in den Sommermonaten von vielen Sportbootbesitzern für Freizeitaktivitäten genutzt. Natürlich auch zum Ankern abseits des Fahrwassers. Nennenswerte Behinderungen oder gar Unfälle mit der Berufsschifffahrt sind mir nicht bekannt und auch per Recherche nicht auffindbar.

Das Verbot durch das WSA ist willkürlich und vermutlich auch von grün-politischer Motivation geprägt. Mittlerweile gibt es ein Petition, die darauf abzielt, dass das WSA zumindest Bereiche zum Ankern ausweist. Die Petition findet Ihr hier:

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-die-ausweisung-von-ankerzonen-im-bereich-saal-kapfelberg-an-der-donau?recruited_by_id=3441b260-1dcc-11f0-bdfd-efede1ca0c9a&utm_source=share_petition&utm_campaig n=psf_combo_share_message&utm_term=psf&utm_medium= whatsapp

Im Namen aller Betroffenen bitte ich auch andere Sportbootbesitzer diese Petition online zu unterschreiben, damit unser Hobby hier auch weiter ausgeübt werden kann. Herzlichen Dank an alle, die unterschreiben!

chris3962 20.04.2025 21:14

Habe gerade im WSA alles durchgesucht und nix gefunden. Auf welcher Begründung soll das dann laufen wenn es keiner weiß.

MarkusP 21.04.2025 11:49

Der Entfall der DonauSchPV. Es gilt jetzt die BinSchStO (oder so) bei der das Stillliegen in Wasserskizonen verboten ist...

Aggsl 21.04.2025 11:55

Hier hab ich das auch reingestellt:

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=336513

Da finden sich auch weitere Infos und Erklärungen.

Aggsl 21.04.2025 11:56

Zitat:

Zitat von MarkusP (Beitrag 199391)
Der Entfall der DonauSchPV. Es gilt jetzt die BinSchStO (oder so) bei der das Stillliegen in Wasserskizonen verboten ist...


Die Wasserskistrecke ist von Sinzing bis knapp vor Kelheim wohl durchgehend (ausser dem Schleusenkanal Bad Abbach).

howi 21.04.2025 18:13

Petition gegen das Ankerverbot zwischen Sinzing und Kelheim !
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Grund:

Zitat:

Artikel 7 Aufhebung von Rechtsvorschriften


Artikel 7 ändert mWv. 1. September 2024 DonauSchPV


Mit Ablauf des 31. August 2024 werden aufgehoben:

1. Die Donauschifffahrtspolizeiverordnung vom 27. Mai 1993 (BGBl. I S. 741; 1994 I S. 523; 1995 I S. 95), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 8. September 2022 (BGBl. I S. 1499) geändert worden ist,

2. die Vierte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 24. April 2020 (VkBl. S. 295), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 118) geändert worden ist,

3. die Siebenundzwanzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Donauschifffahrtspolizeiverordnung vom 24. April 2020 (VkBl. S. 303), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 118) geändert worden ist.
Dadurch zählt ab dem 01.09.2024 nur noch die Binnenschifffahrtsstrassenordnung.


Dort ist festgelegt, dass im Bereich von E.17 ein Stillliegeverbot (Ankerverbot) gilt !


Anhang 33288


Faktisch gilt damit ein Ankerverbot wie folgt:


2387,00 - 2396,97 Sportboothafen Sinzing - Wehrarm Bad Abbach
2402,22 - 2414,23 Eisenbahnbrücke Poikam - Kelheim


Unterm Strich, von Sinzing bis Kelheim komplettes Ankerverbot.


Man könnte fast darüber lachen, wäre es nicht so traurig und nicht zu fassen, was hier der Behördenirsinn wieder zu Tage befördert.....


Hier der Link zur Petition:
https://www.change.org/p/für-die-aus...g-an-der-donau

mba_muc 21.04.2025 18:37

Meistens sind Wasserskistrecken ja explizit ausgezeichnet / abgesteckt / durch Bojen markiert. Auf der Donau sind einfach ganze Strecken freigegeben. Nun kann man aber mit gesundem Menschenverstand davon ausgehen, dass man nur innerhalb des Fahrwasser Wasserski laufen kann / darf / soll. Somit wäre insbesondere in den abgetonnten und somit für jedermann erkennbaren Bereichen außerhalb des Fahrwasser eben kein Wasserskibereich. Und somit auch kein implizites Liegeverbot. Sollte man mal mit der WaPo oder auch dem WSA diskutieren, das wäre zumindest ein Ansatz, der dann immerhin in einigen Bereichen das Ankern erlauben würde.

howi 21.04.2025 20:54

Hallo Axel,


hab erst jetzt Deinen Strang entdeckt von gestern.

Themem hab ich eben zusammengeführt......

MarkusP 21.04.2025 21:42

Naja, die Lösung wären explizit ausgewiesene Ankerzonen... ob es aber einen Zusatz gibt "nur für Sportboote" weiß ich nicht... nicht das da dann am Ende sie dicken Pötte liegen:banghead:
Obwohl: Zumindest die berüchtigten Mumienfrachter aus der Schweiz legen sich eh überall hin, mit Vorliebe an die Brückenpfeiler in Poikam lol27

howi 25.04.2025 10:47

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 4)
Ein Stilliegeverbot gilt bei folgenden Zeichen / Bereichen :

chris3962 25.04.2025 11:42

Auf jedem Fall hat schon jemand bei der WaPo angerufen und dort wurde gesagt, verstärkte Kontrollen und Ticket kostet 55€. Ich bekomme diesen Dr.cksstaat schön langsam sowas von dick. Jetzt sind sie auch noch am überlegen, ob man die TÜV Zeit bei älteren Fahrzeugen auf 1 Jahr reduziert. Kann ja wohl nicht sein, dass der blöde Bürger nicht folgt und nicht mehr so konsumiert.

Aggsl 26.04.2025 18:51

So, ich hab zwei schriftliche Stellungnahmen:
------------------------------
1.
Sehr geehrter Herr XXXXX,

aus rechtlicher Sicht muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es sich durch die Einführung des Kapitel 28 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung auf der Bundeswasserstraße Donau genauso wie von Ihnen in Ihrer E-Mail beschrieben verhält.

Nach § 7.02 Nr. 1, i) darf ein Fahrzeug (.....) auf Wasserflächen, die mit Tafelzeichen E.17, E.22 und E.24 gekennzeichnet sind, nicht stillliegen.
Ein Fahrzeug wird wie folgt definiert: ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff.
Und stillliegend ist ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die/das unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXXXX
Fachbereich Schifffahrt
Schifffahrt Donau
TelefonXXXXX


2.
Sehr geehrter Herr XXXXX,

das WSA arbeitet zusammen mit der GDWS an einer Lösung der neu entstandenen Situation.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXXX
Fachbereich Schifffahrt
Sachbearbeiter für Schifffahrtsangelegenheiten
Telefon XXXXX
-----


Na dann lassen wir uns einmal überraschen.

Freshi 28.04.2025 13:20

Zitat:

Zitat von howi (Beitrag 199395)
Grund:


Dadurch zählt ab dem 01.09.2024 nur noch die Binnenschifffahrtsstrassenordnung.


Dort ist festgelegt, dass im Bereich von E.17 ein Stillliegeverbot (Ankerverbot) gilt !


Anhang 33288


Faktisch gilt damit ein Ankerverbot wie folgt:


2387,00 - 2396,97 Sportboothafen Sinzing - Wehrarm Bad Abbach
2402,22 - 2414,23 Eisenbahnbrücke Poikam - Kelheim


Unterm Strich, von Sinzing bis Kelheim komplettes Ankerverbot.


Man könnte fast darüber lachen, wäre es nicht so traurig und nicht zu fassen, was hier der Behördenirsinn wieder zu Tage befördert.....


Hier der Link zur Petition:
https://www.change.org/p/für-die-aus...g-an-der-donau




Dann ist der Sundowner bei der Schleuse Kelheim auch Vergangenheit?

OnkelHermann 29.04.2025 11:37

Zitat:

Zitat von Freshi (Beitrag 199407)
Dann ist der Sundowner bei der Schleuse Kelheim auch Vergangenheit?


Der war noch nie erlaubt .... eher geduldet :)

Warten zum schleusen ist doch dort egtl nur erlaubt.
Wassersportstrecke geht aber anscheinend nur bis zur Maximilianbrücke.

(daumen)

Freshi 29.04.2025 15:17

Das habe ich gerade auf FB gelesen



Zitat:

Donau-Bootfahrer
Fritz Watter · noteSdrpso5fi60l71M5h1164827739hfafh6 167u01.5l9nga2i8i2htgt ·


Im Bereich Saal/Kapfelberg gilt weiterhin die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO).
Die gute Nachricht: Das Ankern wird dort inzwischen geduldet.
Unsere Petition hat Wirkung gezeigt – wir konnten auf unsere Anliegen aufmerksam machen und so einen sachlichen, konstruktiven Dialog mit dem WSA anstoßen. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt hat sich offen gezeigt und wird sich auch weiterhin um eine tragfähige Lösung bemühen.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten und berichten, sobald es Neues gibt.
Bis dahin wünsche ich euch eine gute Zeit – und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!

howi 29.04.2025 18:20

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von freshi (Beitrag 199412)
das habe ich gerade auf fb gelesen



:658::658::658:

MarkusP 30.04.2025 22:56

Zitat:

Zitat von OnkelHermann (Beitrag 199411)
Der war noch nie erlaubt .... eher geduldet :)

Warten zum schleusen ist doch dort egtl nur erlaubt.
Wassersportstrecke geht aber anscheinend nur bis zur Maximilianbrücke.

(daumen)


Doch, das war und ist erlaubt!


Ankern im MDK:
Es darf laut BinSchStrO, spezieller Teil MDK, zwischen Berching und Donau geankert werden:

1. Von der Einmündung der Altmühl (km 136,67) bis zur Umschlagstelle Riedenburg (km 149,80).

2. Vom Unterwasser Schleuse Riedenburg (km 151,3) bis Essing (km 161,5).

3. Vom Unterwasser Schleuse Kehlheim (km 166,5) bis Mündung in die Donau (km 170,78).

howi 01.05.2025 21:19

Zitat:

Zitat von MarkusP (Beitrag 199416)
Doch, das war und ist erlaubt!


Ankern im MDK:
Es darf laut BinSchStrO, spezieller Teil MDK, zwischen Berching und Donau geankert werden:

1. Von der Einmündung der Altmühl (km 136,67) bis zur Umschlagstelle Riedenburg (km 149,80).

2. Vom Unterwasser Schleuse Riedenburg (km 151,3) bis Essing (km 161,5).

3. Vom Unterwasser Schleuse Kehlheim (km 166,5) bis Mündung in die Donau (km 170,78).


https://www.gesetze-im-internet.de/b...2/__12_09.html (daumen)

howi 01.05.2025 21:20

Zitat:

Zitat von OnkelHermann (Beitrag 199411)
Der war noch nie erlaubt .... eher geduldet :)

Warten zum schleusen ist doch dort egtl nur erlaubt.
Wassersportstrecke geht aber anscheinend nur bis zur Maximilianbrücke.

(daumen)


Bitte zwischen Donau und MDK unterscheiden !


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