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Zitat:
Auch dort ist das befahren mit Motorbooten ganz klar verboten und die Rennleitung wird dir das dann auch kostenpflichtig bescheinigen. Habe ich auch hier: 48.929470, 11.999332 schon beobachten können. Gruß, Klaus |
ist Verboten, u. a. gelten für Motorboote folgende Verbote:
Fahrverbot auf den Bundeswasserstraßen Main-Donau-Kanal (einschließlich der Teilstrecken von Regnitz und Altmühl) und Donau (einschließlich der Teilstrecke des Regens) in den außerhalb des Fahrwassers gelegenen Altwässern und Flachwasserzonen (§ 12.17 BinSchStrO, § 12.01 Anlage A zur DonauSchPV). Gruß Lukas |
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