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Grias di die Frequenzzuteilung muss aber dann auf Dich ausgestellt werden - d.h. muss umgeschrieben werden ( du bist dann dort hinterlegt - geht auch um die Notdaten usw. - dein Schiff geht irgendwo im Ozean unter wer muss dann infomiert werden usw. ) Viel Bürokratie halt ... die Rechnung geht dann natürlich auch auf Dich .... |
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Danke, hatte ich nicht erwähnt........(daumen) |
Noch eines muß bedacht werden.
Sobald Funk für das Boot angemeldet ist, kannst du das Boot nicht mal an jemanden anderen ohne Ubi ausleihen, solltest du das mal wollen. |
Also da wurde mir gesagt das mein Sohn fahren darf, aber eben Antenne flach oder Funke ohne Strom.
Ähm, zu dem Pulver, Buchen die ab oder Muss man sich selber drum kümmern. Ich will jetzt kein Gelächter wie von meiner Frau hören. Gruß an Alle Chris |
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Ich hätte auch lieber Abbuchung gehabt. Meines Wissens nach darfst du die Funke nicht absichtlich außer Betrieb setzen, wenn der Funk angemeldet ist. Mein Schein ist aber schon 20 Jahre her, könnte sich was geändert haben. |
Grias di Wolf,
Hast Recht ... der Funk muss abgemeldet werden d.h. Urkunde im Orginal zurück und entweder neu anmelden bzw. ummelden bzw. in Ermangelung der nicht nachgewiesenen Kenntnisse die Anlage stilllegen. Musste sogar wegen Wohnsitzwechsel bei gleichem Boot die Urkunde zurückgeben und für eine neue Urkunde mit richtigen Daten Bezahlen . Ansonsten wäre das ja dann unerlaubte Benutzung von ..... unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ( kein Nachweis usw. ) .... das wird richtig Teuer. |
Es lebe die Republik.
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Ach herje, einiges was noch beachten muss. Vielen Dank für die zahlreichen Infos(daumen)
Gruß Lukas |
Dann schreib ich hier mal weiter. Gestern die UBI-Prüfung bestanden.....(finger)
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